Der Antarktis-Vertrag ist eine internationale Übereinkunft, die festlegt, dass die unbewohnte Antarktis zwischen 60 und 90 Grad südlicher Breite ausschließlich friedlicher Nutzung, besonders der wissenschaftlichen Forschung, vorbehalten bleibt. Der Vertrag wurde auf der Antarktiskonferenz 1959 von zwölf Signatarstaaten in Washington beraten und trat 1961 in Kraft. Er hat große politische Bedeutung, weil er der erste internationale Vertrag nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges war, der die Prinzipien der friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung fixierte.
Ziele des Vertrages sind es, das ökologische Gleichgewicht in der Antarktis zu wahren, die Antarktis für friedliche Zwecke zu nutzen, die internationale Kooperation zu fördern und die wissenschaftliche Erforschung zu unterstützen. Militärische Übungen und Operationen sind deshalb ebenso untersagt wie der Abbau von Bodenschätzen.
Bei den Vertragsstaaten im Antarktischen System unterscheidet man zwischen Konsultativstaaten und normalen Vertragsstaaten. Um Konsultativstaat zu werden, muss ein Staat erhebliche wissenschaftliche Forschungsarbeiten durchführen und eine wissenschaftliche Station in der Antarktis einrichten oder eine wissenschaftliche Expedition entsenden. Ein Konsultativstaat ist bei den Konsultativtagungen stimmberechtigt.
Die zwölf Staaten, die den Antarktis-Vertrag vor rund 60 Jahren unterschrieben, sind Konsultativstaaten. Dies sind: Argentinien, Australien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Neuseeland und Norwegen (die alle Gebietsansprüche in der Antarktis erheben), sowie Belgien, Japan, die Sowjetunion (heute Russland), Südafrika und die Vereinigten Staaten, die keine territorialen Ansprüche in der Antarktis erheben.
Seit 1961 haben weitere 33 Staaten diesen Vertrag unterschrieben. 16 von diesen wurden später zu Konsultativstaaten, jedoch ohne Aussicht auf territorialen Gebietsanspruch. Neben den zwölf Signatarstaaten zählen zu den Konsultativstaaten heute Polen (Vertragsstaat seit 1961/Konsultativstaat seit 1977), Deutschland (1979[5]/1981), Brasilien (1975/1983), Indien (1983/1983), Volksrepublik China (1983/1985), Uruguay (1980/1985), Italien (1981/1987), Schweden (1984/1988), Spanien (1982/1988), Finnland (1984/1989), Peru (1981/1989), Südkorea (1986/1989), Ecuador (1987/1990), die Niederlande (1967/1990), Bulgarien (1978/1998), die Ukraine (1992/2004) und Tschechien (1993/2014). Auch die Deutsche Demokratische Republik unterschrieb 1974 den Vertrag und wurde 1987 Konsultativstaat.
Die Vertragsstaaten, die seit 1961 dazukamen, sind die Tschechoslowakei (1962–1992), Dänemark (1965), Rumänien (1971), Papua-Neuguinea (1981), Ungarn (1984), Kuba (1984), Griechenland (1987), Nordkorea (1987), Österreich (1987), Kanada (1988), Kolumbien (1989), die Schweiz (1990), Guatemala (1991), die Slowakei (1993), die Türkei (1996), Venezuela (1999), Estland (2001), Weißrussland (2006), Monaco (2008), Portugal (2010), Malaysia (2011), Pakistan (2012), Kasachstan (2015), Mongolei (2015), Island (2015) und Slowenien (2019).
Quelle: Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Antarktis-Vertrag)